Rechtsanwalt – Insolvenzverwalter Christian Kupke
– im Anstellungsverhältnis –
- Erstes Staatsexamen EMAU Greifswald 2000
- Zweites Staatsexamen Mecklenburg – Vorpommern 2002
- Zulassung als Rechtsanwalt 2003
- Fachanwalt Arbeitsrecht 2007
- Fachanwaltslehrgang Insolvenzrecht 2010
- Insolvenzverwalter 2021
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Arbeitsrecht (individual-/kollektivrechtlich)
- Insolvenzrecht
- allgemeines/besonderes Zivilrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht – Christian Kupke
ARBEITSRECHT
Alltägliche Beachtung finden heute arbeitsrechtliche Angelegenheiten, deren Bearbeitung bei umfangreicheren Rechtsangelegenheiten von den Dezernaten I und III wahrgenommen werden.
INSOLVENZRECHT
Hauptsächlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist die Insolvenzverwaltung.
Hierzu zählen nicht allein wirtschafts- und handelsrechtliche, sondern auch steuerrechtliche Fragen sowie die Begleitung von
gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten.
ZIVILRECHT
Das Zivilrecht, auch Privatrecht oder bürgerliches Recht genannt, ist neben dem Strafrecht und dem öffentlichem Recht eines der drei großen Rechtsgebiete. Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen natürlichen Personen und / oder juristischen Personen, bspw. Gesellschaften.