RECHTSGEBIETE

Unsere Kanzlei hat sich auf viele Themenschwerpunkte spezialisiert. Ein besonderer Tätigkeitsschwerpunkt  ist die Insolvenzverwaltung.

INSOLVENZRECHT

„Das Insolvenzrecht Deutschlands ist das Rechtsgebiet des deutschen Zivilrechts, das sich auf materiell- und verfahrensrechtlichem Gebiet mit den Rechten von Gläubigern bei Zahlungsunfähigkeit des Schuld­ners befasst. Insolvenz ist die Unfähigkeit eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger zu erfüllen. Die Insolvenz ist gekennzeichnet durch akute oder drohende Zah­lungs­un­fä­hig­keit sowie Überschuldung.

Vorrangiges Ziel eines Insolvenzverfahrens ist gemäß § 1 Satz 1 Insolvenzordnung (InsO), die Forderungen der Gläubiger des Schuldners durch Verwertung des pfändbaren Schuldnervermögens, der sogenannten Insolvenzmasse, zu erfüllen.

Handelt es sich beim Schuldner um ein Unternehmen, soll dieses soweit möglich saniert werden. An­ders als bei der Gläubigerbefriedigung und der Möglichkeit zum wirtschaftlichen Neuanfang handelt es sich hierbei zwar nicht um eine Zielvorgabe der InsO, allerdings hat der Gesetzgeber den Wunsch nach Sa­nie­rung an zahlreichen Stellen zum Ausdruck gebracht.“
Wi­ki­pe­dia, 13.03.2023 [online] https://de.wikipedia.org/wiki/Insolvenzrecht_(Deutschland)

Mit Herrn Rechtsanwalt Kurschus und Herrn Rechtsanwalt Kupke sind zwei Rechtsanwälte als Insolvenzverwalter tätig. Seit 1994 bearbeiten wir Insolvenzverfahren von natürlichen Personen bis hin zu Mittelständischen Unternehmen. Durch unseren Insolvenzsachbearbeiter Herrn Hollatz werden außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren geführt, die für die Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens notwendige Voraussetzung sind.
Die Entscheidung über die Bestellung von Insolvenzverwaltern treffen die zuständigen Insolvenzgerichte.
Herr Rechtsanwalt Kurschus wird regelmäßig durch mehrere Gerichte zum Insolvenzverwalter bestellt.

Neben der Tätigkeit als Insolvenzverwalter berät die Kanzlei in insolvenzrechtlichen Fragen sowohl auf Schuldner- wie auch auf Gläubigerseite.
Die Kanzlei berät regelmäßig Schuldner auf dem Gebiet des Insolvenzrechtes, bereitet Insolvenzanträge vor, insbesondere Insolvenzplanungen.
Durch einen Insolvenzplan im Zusammenhang mit einer Eigenverwaltung ist die Möglichkeit für schuldnerische Unternehmen gegeben, den Geschäftsbetrieb fortzuführen und das Unternehmen zu sanieren.


ARBEITSRECHT

„Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur un­selb­stän­di­gen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Inhaltlich unterscheidet man das Individualarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) vom Kollektivarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Ge­werk­schaf­ten und Arbeitgeberverbänden auf überbetrieblicher Ebene und zwischen Betriebs- oder Personalräten bzw. Mitarbeitervertretungen oder der Arbeitsrechtlichen Kommission auf der einen Sei­te und den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der betrieblichen Ebene. Ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts ist der Arbeitnehmerschutz.“
Wikipedia, 13.03.2023 [online] https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsrecht [13.03.2023] [Originalquelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/arbeitsrecht-28071]

Mit Herrn Rechtsanwalt Kurschus und Herrn Rechtsanwalt Kupke – beide Fachanwälte für Ar­beits­recht – gewährleisten wir eine umfassende Betreuung unserer Mandanten in allen Bereichen des Arbeitsrechts.

Besondere Bedeutung haben dabei arbeitsrechtliche Angelegenheiten, deren Bearbeitung bei umfangreicheren Rechtsangelegenheiten von den Dezernaten I und III wahrgenommen werden.


GESELLSCHAFTSRECHT

Die Kanzlei berät auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechtes, wobei die Beratung die Gebiete des Handelsrechts, Gesellschaftsrechts sowie Unternehmenssteuerrechts beinhaltet.
Das Klientel der Kanzlei umfasst vornehmlich mittelständiche Unternehmen.


STRAFRECHT

Besondere Bedeutung haben dabei arbeitsrechtliche Angelegenheiten, deren Bearbeitung bei umfangreicheren Rechtsangelegenheiten von den Dezernaten I und III wahrgenommen werden.


ZIVILRECHT

Das Zivilrecht lässt sich grob in das allgemeine und besondere Zivilrecht unterteilen. Das private Baurecht, das Miet- und Pachtrecht, aber auch das Arbeitsrecht und Familienrecht gehören zum besonderen Zivilrecht.

Sprechen Sie uns an! Wir werden für den von Ihnen geschilderten Sachverhalt eine Lösung finden.


VERWALTUNGSRECHT

Das Verwaltungsrecht ist das Recht der Exekutive, der Staatsverwaltung, und als solches – neben dem Staatsrecht – eine Teilmaterie des öffentlichen Rechts. Das Verwaltungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern, aber auch die Funktionsweise der Institutionen der Verwaltung und ihr Verhältnis zueinander. Innerhalb des Verwaltungsrechts wird üblicherweise zwischen allgemeinem und besonderem Verwaltungsrecht unterschieden. Dabei legt das allgemeine Verwaltungsrecht die Grundlagen und Grundsätze der Verwaltung und ihrer Tätigkeit fest. Das besondere Verwaltungsrecht stellt fachspezifische Rechtsregeln für spezielle Tätigkeiten einzelner Verwaltungszweige auf (z. B. Baurecht, Kommunalrecht, Straßenverkehrsrecht).
Wikipedia 05.04.2023 [online] https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsrecht_(Deutschland)


RECHT DER ORDNUNGSWIDRIGKEITEN

Verkehrsrecht: Im Straßenverkehr ist das Straßenverkehrsrecht im Alltag jedes Bürgers von großer Bedeutung. Das Verkehrsrecht stellt aber kein klassisches Rechtsgebiet im juristischen Sinne dar, sondern setzt sich aus folgenden Teilgebieten zusammen:

Verkehrszivilrecht, speziell als Haftungsrecht (Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall) und Vertragsrecht (Autokauf und Leasing samt Vertragsgestaltung sowie die zugehörigen Gewährleistungsansprüche).
Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht, insbesondere durch Bußgeldbescheide und Eintragung in das Flensburger Fahreignungsregister (FAER) sowie Fahrverbote.
Verkehrsstrafrecht, üblicherweise als Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB), Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr oder Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 b StGB oder § 315 c StGB), wobei regelmäßig ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis droht.
Verkehrsverwaltungsrecht (Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahrtenbuchauflage und Abschleppmaßnahmen)
Versicherungsrecht, insbesondere mit Anknüpfungspunkten der Haftpflichtversicherung, Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung. Wi­ki­pe­dia, 27.03.2023 [online] https://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrsrecht


BAU-UND WIRTSCHAFTSRECHT

„Üblicherweise wird das Baurecht unterteilt in privates Baurecht und öffentliches Baurecht. Ersteres bezeichnet Rechtsnormen des Privatrechts, die Grundeigentum und Nachbarrecht, Werkverträge, die etwa zur Vorbereitung und Durchführung eines Bauvorhabens geschlossen werden (Architektenvertrag, Bauvertrag mit Bauunternehmern usw.) regeln sowie die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer. Das öffentliche Baurecht dagegen umfasst jene Teile des öffentlichen Rechts, die (auch) Bauvorhaben betreffen. Innerhalb des öffentlichen Baurechts wird nochmals unterschieden zwischen dem Bauplanungsrecht ‑ den Normen, die die Bebaubarkeit von Grundstücken regeln ‑ und dem Bauordnungsrecht ‑ den Normen, die nähere Vorschriften für einzelne Bauvorhaben regeln wie z.B. Sicherheits- und Gestaltungsvorschriften.

Daneben kann mit dem Begriff des „Baurechts“ auch das subjektive Recht gemeint sein, ein Grundstück bebauen zu dürfen.

Das öffentliche Baurecht ist in Deutschland ein Teilgebiet des besonderen Verwaltungsrechts und umfasst die Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die die Zulässigkeit und die Grenzen, die Ordnung und die Förderung der baulichen Nutzung des Bodens, insbesondere durch Errichtung, bestimmungsgemäße Nutzung, wesentliche Veränderung und Beseitigung baulicher Anlagen, betreffen.

Schwerpunkte des Bauordnungsrechts sind die Anforderungen an das Grundstück und seine Bebauung (z. B. Abstandsflächen, verkehrsmäßige Erschließung, Zahl der notwendigen Stellplätze), an einzelne Räume, Wohnungen und besondere Anlagen (zum Beispiel Stellplätze) sowie grundsätzliche Anforderungen an die Ausführung baulicher Anlagen und der wichtigsten Gebäudeteile (zum Beispiel Standsicherheit, Verkehrssicherheit, Brandschutz).“
Wi­ki­pe­dia, 13.03.2023 [on­line] https://de.wikipedia.org/wiki/Baurecht_(Deutschland)

Die Kanzlei berät auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechtes, wobei die Beratung die Gebiete des Handelsrechts, Gesellschaftsrechts sowie Unternehmenssteuerrechts beinhaltet.
Das Klientel der Kanzlei umfasst vornehmlich mittelständische Unternehmen.

Mit Herrn Rechts­an­walt Wur­zer ist ein Fach­an­walt für Bau- und Archi­tek­ten­recht seit 2008 in der Kanz­lei tä­tig, wel­cher in den ver­gan­ge­nen Jah­ren ei­ne Viel­zahl von bau­recht­li­chen Man­da­ten – so­wohl im Be­reich des pri­va­ten als auch im Be­reich des öf­fent­li­chen Bau­rechts – be­arbeitet und da­bei so­wohl grö­ße­re Bau­un­ter­neh­men als auch Pri­vat­per­so­nen be­treut hat.