Unsere Kanzlei hat sich auf viele Themenschwerpunkte spezialisiert. Ein besonderer Tätigkeitsschwerpunkt ist die Insolvenzverwaltung.
INSOLVENZRECHT
„Das Insolvenzrecht Deutschlands ist das Rechtsgebiet des deutschen Zivilrechts, das sich auf materiell- und verfahrensrechtlichem Gebiet mit den Rechten von Gläubigern bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners befasst. Insolvenz ist die Unfähigkeit eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger zu erfüllen. Die Insolvenz ist gekennzeichnet durch akute oder drohende Zahlungsunfähigkeit sowie Überschuldung.
Vorrangiges Ziel eines Insolvenzverfahrens ist gemäß § 1 Satz 1 Insolvenzordnung (InsO), die Forderungen der Gläubiger des Schuldners durch Verwertung des pfändbaren Schuldnervermögens, der sogenannten Insolvenzmasse, zu erfüllen.
Handelt es sich beim Schuldner um ein Unternehmen, soll dieses soweit möglich saniert werden. Anders als bei der Gläubigerbefriedigung und der Möglichkeit zum wirtschaftlichen Neuanfang handelt es sich hierbei zwar nicht um eine Zielvorgabe der InsO, allerdings hat der Gesetzgeber den Wunsch nach Sanierung an zahlreichen Stellen zum Ausdruck gebracht.“
Wikipedia, 13.03.2023 [online] https://de.wikipedia.org/wiki/Insolvenzrecht_(Deutschland)
Mit Herrn Rechtsanwalt Kurschus und Herrn Rechtsanwalt Kupke sind zwei Rechtsanwälte als Insolvenzverwalter tätig. Seit 1994 bearbeiten wir Insolvenzverfahren von natürlichen Personen bis hin zu Mittelständischen Unternehmen. Durch unseren Insolvenzsachbearbeiter Herrn Hollatz werden außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren geführt, die für die Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens notwendige Voraussetzung sind.
Die Entscheidung über die Bestellung von Insolvenzverwaltern treffen die zuständigen Insolvenzgerichte.
Herr Rechtsanwalt Kurschus wird regelmäßig durch mehrere Gerichte zum Insolvenzverwalter bestellt.
Neben der Tätigkeit als Insolvenzverwalter berät die Kanzlei in insolvenzrechtlichen Fragen sowohl auf Schuldner- wie auch auf Gläubigerseite.
Die Kanzlei berät regelmäßig Schuldner auf dem Gebiet des Insolvenzrechtes, bereitet Insolvenzanträge vor, insbesondere Insolvenzplanungen.
Durch einen Insolvenzplan im Zusammenhang mit einer Eigenverwaltung ist die Möglichkeit für schuldnerische Unternehmen gegeben, den Geschäftsbetrieb fortzuführen und das Unternehmen zu sanieren.
ARBEITSRECHT
„Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Inhaltlich unterscheidet man das Individualarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) vom Kollektivarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden auf überbetrieblicher Ebene und zwischen Betriebs- oder Personalräten bzw. Mitarbeitervertretungen oder der Arbeitsrechtlichen Kommission auf der einen Seite und den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der betrieblichen Ebene. Ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts ist der Arbeitnehmerschutz.“
Wikipedia, 13.03.2023 [online] https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsrecht [13.03.2023] [Originalquelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/arbeitsrecht-28071]
Mit Herrn Rechtsanwalt Kurschus und Herrn Rechtsanwalt Kupke – beide Fachanwälte für Arbeitsrecht – gewährleisten wir eine umfassende Betreuung unserer Mandanten in allen Bereichen des Arbeitsrechts.
Besondere Bedeutung haben dabei arbeitsrechtliche Angelegenheiten, deren Bearbeitung bei umfangreicheren Rechtsangelegenheiten von den Dezernaten I und III wahrgenommen werden.
GESELLSCHAFTSRECHT
Die Kanzlei berät auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechtes, wobei die Beratung die Gebiete des Handelsrechts, Gesellschaftsrechts sowie Unternehmenssteuerrechts beinhaltet.
Das Klientel der Kanzlei umfasst vornehmlich mittelständiche Unternehmen.
STRAFRECHT
Besondere Bedeutung haben dabei arbeitsrechtliche Angelegenheiten, deren Bearbeitung bei umfangreicheren Rechtsangelegenheiten von den Dezernaten I und III wahrgenommen werden.
ZIVILRECHT
Das Zivilrecht lässt sich grob in das allgemeine und besondere Zivilrecht unterteilen. Das private Baurecht, das Miet- und Pachtrecht, aber auch das Arbeitsrecht und Familienrecht gehören zum besonderen Zivilrecht.
Sprechen Sie uns an! Wir werden für den von Ihnen geschilderten Sachverhalt eine Lösung finden.
VERWALTUNGSRECHT
Das Verwaltungsrecht ist das Recht der Exekutive, der Staatsverwaltung, und als solches – neben dem Staatsrecht – eine Teilmaterie des öffentlichen Rechts. Das Verwaltungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern, aber auch die Funktionsweise der Institutionen der Verwaltung und ihr Verhältnis zueinander. Innerhalb des Verwaltungsrechts wird üblicherweise zwischen allgemeinem und besonderem Verwaltungsrecht unterschieden. Dabei legt das allgemeine Verwaltungsrecht die Grundlagen und Grundsätze der Verwaltung und ihrer Tätigkeit fest. Das besondere Verwaltungsrecht stellt fachspezifische Rechtsregeln für spezielle Tätigkeiten einzelner Verwaltungszweige auf (z. B. Baurecht, Kommunalrecht, Straßenverkehrsrecht).
Wikipedia 05.04.2023 [online] https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsrecht_(Deutschland)
RECHT DER ORDNUNGSWIDRIGKEITEN
Verkehrsrecht: Im Straßenverkehr ist das Straßenverkehrsrecht im Alltag jedes Bürgers von großer Bedeutung. Das Verkehrsrecht stellt aber kein klassisches Rechtsgebiet im juristischen Sinne dar, sondern setzt sich aus folgenden Teilgebieten zusammen:
Verkehrszivilrecht, speziell als Haftungsrecht (Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall) und Vertragsrecht (Autokauf und Leasing samt Vertragsgestaltung sowie die zugehörigen Gewährleistungsansprüche).
Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht, insbesondere durch Bußgeldbescheide und Eintragung in das Flensburger Fahreignungsregister (FAER) sowie Fahrverbote.
Verkehrsstrafrecht, üblicherweise als Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB), Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr oder Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 b StGB oder § 315 c StGB), wobei regelmäßig ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis droht.
Verkehrsverwaltungsrecht (Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahrtenbuchauflage und Abschleppmaßnahmen)
Versicherungsrecht, insbesondere mit Anknüpfungspunkten der Haftpflichtversicherung, Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung. Wikipedia, 27.03.2023 [online] https://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrsrecht
BAU-UND WIRTSCHAFTSRECHT
„Üblicherweise wird das Baurecht unterteilt in privates Baurecht und öffentliches Baurecht. Ersteres bezeichnet Rechtsnormen des Privatrechts, die Grundeigentum und Nachbarrecht, Werkverträge, die etwa zur Vorbereitung und Durchführung eines Bauvorhabens geschlossen werden (Architektenvertrag, Bauvertrag mit Bauunternehmern usw.) regeln sowie die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer. Das öffentliche Baurecht dagegen umfasst jene Teile des öffentlichen Rechts, die (auch) Bauvorhaben betreffen. Innerhalb des öffentlichen Baurechts wird nochmals unterschieden zwischen dem Bauplanungsrecht ‑ den Normen, die die Bebaubarkeit von Grundstücken regeln ‑ und dem Bauordnungsrecht ‑ den Normen, die nähere Vorschriften für einzelne Bauvorhaben regeln wie z.B. Sicherheits- und Gestaltungsvorschriften.
Daneben kann mit dem Begriff des „Baurechts“ auch das subjektive Recht gemeint sein, ein Grundstück bebauen zu dürfen.
Das öffentliche Baurecht ist in Deutschland ein Teilgebiet des besonderen Verwaltungsrechts und umfasst die Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die die Zulässigkeit und die Grenzen, die Ordnung und die Förderung der baulichen Nutzung des Bodens, insbesondere durch Errichtung, bestimmungsgemäße Nutzung, wesentliche Veränderung und Beseitigung baulicher Anlagen, betreffen.
Schwerpunkte des Bauordnungsrechts sind die Anforderungen an das Grundstück und seine Bebauung (z. B. Abstandsflächen, verkehrsmäßige Erschließung, Zahl der notwendigen Stellplätze), an einzelne Räume, Wohnungen und besondere Anlagen (zum Beispiel Stellplätze) sowie grundsätzliche Anforderungen an die Ausführung baulicher Anlagen und der wichtigsten Gebäudeteile (zum Beispiel Standsicherheit, Verkehrssicherheit, Brandschutz).“
Wikipedia, 13.03.2023 [online] https://de.wikipedia.org/wiki/Baurecht_(Deutschland)
Die Kanzlei berät auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechtes, wobei die Beratung die Gebiete des Handelsrechts, Gesellschaftsrechts sowie Unternehmenssteuerrechts beinhaltet.
Das Klientel der Kanzlei umfasst vornehmlich mittelständische Unternehmen.
Mit Herrn Rechtsanwalt Wurzer ist ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht seit 2008 in der Kanzlei tätig, welcher in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von baurechtlichen Mandaten – sowohl im Bereich des privaten als auch im Bereich des öffentlichen Baurechts – bearbeitet und dabei sowohl größere Bauunternehmen als auch Privatpersonen betreut hat.