Entscheidung zur Vorfälligkeitsentschädigung


Auf eine interessante Entscheidung des BGH vom 19.01.2016 ist hinzuweisen.
Ein Kunde verlangte von seiner Bank die Erstattung von Vorfälligkeitsentschädigungen anläßlich der Rückzahlung zweier gekündigter Darlehen.
Vorausgegangen war eine Kündigung der Bank wegen Zahlungsverzuges. Wegen des Zahlungsverzuges wurde ein Zwangsversteigerungsverfahren eingeleitet und die Immobilie verwertet.
Im Zusammenhang mit der Verwertung der Immobilie berechnete die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung, die nunmehr der Bankkunde zurück verlangte.
Der BGH ging davon aus, dass auch bei Kündigung des Darlehensgeber infolge des Zahlungsverzuges die Geltendmachung einer Vorfälligkeitsentschädigung nicht gegeben ist.